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Gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für PV- Anlagen, die im Jahr 2007 in Betrieb genommen werden. 20 Jahre plus dem Anteil des Errichtungsjahres. Folgende Vergütungssätze wurden festgesetzt: > Solarstromanlagen an und auf Gebäuden erhalten für den Anlagenteil, der unter 30 kW liegt,
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