Gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für PV- Anlagen, die im Jahr 2007 in Betrieb genommen werden.

    20 Jahre plus dem Anteil des Errichtungsjahres.

    Folgende Vergütungssätze wurden festgesetzt:

    > Solarstromanlagen an und auf Gebäuden erhalten für den Anlagenteil,    der unter 30 kW liegt,
      eine Vergütung von 49,2 Ct/kWh
    > Solarstromanlagen an und auf Gebäuden erhalten für den Anlagenteil,    der zwischen 30 kW und 100 kW liegt,
      eine Vergütung von 46,82 Ct/kWh
    > Solarstromanlagen an und auf Gebäuden erhalten für den Anlagenteil,    der über 100 kW liegt,
      eine Vergütung von 46,3 Ct/kWh
     

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